Da ein Smartphone mittlerweile nicht mehr ein reiner Luxusgegenstand ist und fest seinen Platz im Berufsalltag gefunden hat, müssen Sie auch die Bedingungen zur Abschreibung beachten. Aufgrund dessen, dass das Smartphone in manchen Berufen unverzichtbar ist, scheint es wichtig zu wissen, wann die Nutzungsdauer des Geräts erreicht ist und ab wann man sich ein neues zulegen könnte. Alle Informationen rund um die Abschreibung Ihres Smartphones erhalten Sie in diesem Artikel.
Nutzungsdauer eines Smartphones – Alle Informationen
Jeder, der ein Smartphone besitzt, kann selbst entscheiden, wie lange er es benutzen möchte. Aus steuerlicher Sicht ist es jedoch vorgegeben, wie viele Jahre die Nutzungsdauer eines Handys beträgt.
- Im Steuerrecht richtet man sich unter anderem nach der Tabelle vom Bundesfinanzministerium, der sogenannten AfA-Tabelle.
- Diese Tabelle gibt einen Überblick darüber, wann die Abschreibung eines Gegenstandes möglich ist, da die festgelegte Nutzungsdauer erreicht wurde.
- Die Nutzungsdauer liegt laut dieser Tabelle für Smartphones bei 5 Jahren. Danach ist eine Abschreibung möglich.
- Das bedeutet, dass Sie nach diesen 5 Jahren ein gekauftes Smartphone ohne Probleme von den betriebswirtschaftlichen Kosten absetzen können.
Abschreibung – was ist das?
- Bei der Steuer werden bestimmte Anschaffungen, die etwas mit dem Betrieb und dem Beruf zu tun haben, als Betriebskosten eingeordnet.
- Diese Kosten müssen selbstverständlich in der Steuererklärung angegeben werden und können dadurch erstattet oder als wertmindernd angesehen werden.
- Sobald Sie eine Anschaffung abschreiben, wird der Betrag dann im nächsten Jahr mit dem erzielten Gewinn verrechnet und Ihre Steuern werden vermindert.
- Nicht nur mit den Betriebskosten, sondern auch mit Ausgaben für Werbezwecke können durch die Absetzung Steuern gespart werden.