Möchten Sie Ihre Wohnung über die Plattform Airbnb zur Vermietung anbieten, dann sollten Sie im Vorfeld recherchieren, ob dies in Ihrer Stadt erlaubt ist. Gerade in der Hauptstadt müssen Sie beim Vermieten über Airbnb einiges beachten. Was genau, erfahren Sie nachfolgend.

Ist Airbnb in Berlin verboten?

Da die Gesetze zur Kurzzeitvermietung von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind, ist es ratsam, sich vor der Vermietung auf Airbnb darüber zu informieren. Jede Stadt legt die Bestimmungen hierzu gesondert fest und in manchen Fällen kann es sein, dass Airbnb verboten ist.

Was muss ich in Berlin zu Airbnb wissen?

In Berlin haben Sie wie in anderen Städten auch die Möglichkeit, Ihre Wohnung oder ein Zimmer an Gäste zu vermieten. Das war jedoch nicht immer so einfach. Im Jahr 2018 wurde das Berliner-Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) erst dahingehend geändert, dass die Vermietung möglich ist. Jedoch gibt es hier in der Genehmigung Unterschiede, je nachdem wie viel Sie von Ihrer Wohnung vermieten wollen.

  1. Wenn Sie weniger als die Hälfte Ihrer Wohnung an Gäste vermieten möchten, dann ist eine Genehmigung nicht erforderlich. Es reicht, wenn Sie lediglich eine Registrierungsnummer des Bezirksamtes haben und bei Ihrem Airbnb-Inserat mit angeben.
  2. Eine Genehmigung benötigen Sie, wenn Sie Ihre komplette Wohnung vermieten möchten. Für eine Kurzzeitvermietung Ihrer ganzen Hauptwohnung muss laut dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz eine Genehmigung vorliegen.
  3. Haben Sie eine Zweitwohnung, dann können Sie auch diese vermieten. Nachdem Sie einen Antrag beim zuständigen Bezirksamt eingereicht haben, erhalten Sie eine Genehmigung für höchstens 90 Tage pro Jahr um Ihre Wohnung an Gäste über Airbnb zu vermieten.
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