Vermieten Sie eine Wohnung oder ein Haus über Airbnb, so müssen Sie Ihre Einnahmen versteuern. Deshalb sind die Einnahmen auch in der Steuererklärung aufzuführen. Hierbei gibt es jedoch Unterschiede. Da man steuerliche Freigrenzen und Abzüge beachten muss, sind nicht alle Einnahmen aus Airbnb zu versteuern. Was Sie als Vermieter bei Airbnb beachten müssen, lesen Sie in diesem Artikel.

Airbnb Steuern zahlen: Darauf müssen Sie als Gastgeber achten

Erhalten Sie Einnahmen aus einem Mietverhältnis, so sind diese Gewinne zu versteuern und dem Finanzamt zu melden. Liegen die Einnahmen jedoch unter der Grenze von 520 € pro Jahr, dann werden keine Steuern fällig. Ob Sie der Besitzer der Wohnung sind oder diese selbst mieten, ist dabei unerheblich. Des Weiteren ist auch darauf zu achten, ob Sie Einkünfte aus selbstständiger oder nicht-selbstständiger Arbeit haben. Steuern müssen Sie dann zahlen, wenn mit den Mieteinnahmen zusammen Ihre Einnahmen bei über 8820 € liegen. Dieser Betrag gilt für ledige Personen. Bei verheirateten Personen liegt der Grundfreibetrag bei 17.640 €

Vermieten bei Airbnb: Diese Kosten sind steuerfrei

Grundsätzlich müssen Sie alle Einnahmen aus Airbnb versteuern. Es gibt jedoch Ausnahmen. Welche Einnahmen Sie nicht versteuern müssen, sehen Sie nachfolgend:

  1. Wenn Sie in der Wohnung, welche Sie über Airbnb anbieten, selbst Miete zahlen, so können Sie diese Kosten teilweise von den Einnahmen abziehen. Welchen Anteil Sie subtrahieren können ist abhängig davon, wie viele Nächte Sie die Wohnung als Gastgeber über die Plattform vermietet haben.
  2. Zudem können Sie die entstehenden Kosten für eine Reinigung oder Renovierung nach dem Auszug Ihrer Gäste anteilig von der Steuer absetzen.
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