Um einen Zweitwohnsitz in Deutschland anzumelden ist es wichtig, alle Dokumente zum Bügerbüro mitzubringen, in welcher Stadt Sie den Zweitwohnsitz anmelden möchten. Sofern Sie einen Zweitwohnsitz in einem anderen Land anmelden wollen, so gelten die Bestimmungen des Landes.

So melden Sie sich einen Zweitwohnsitz an:

  • Entscheiden Sie zunächst, welcher Ihrer beiden Wohnsitze der Haupt- und welcher der Zweitwohnsitz sein soll. In der Regel ist der Hauptwohnsitz derjenige, an dem Sie sich die meiste Zeit aufhalten.
  • Auch der Lebensmittelpunkt ist bei dieser Auswahl entscheidend. Machen Sie sich darüber also im Vorfeld Gedanken.
  • Zur Anmeldung benötigen Sie Ihren Ausweis, eine Bescheinigung Ihres Vermieters sowie das ausgefüllte Einwohnermeldeamt-Formular.
  • Die Anmeldung des Zweitwohnsitzes hat innerhalb einer zweiwöchigen Frist nach dem Kauf einer Wohnung oder dem Beginn des Mietvertrages zu erfolgen.
  • Rechnen Sie in einigen Gemeinden damit, dass Sie die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes eine Gebühr kosten kann.

Welche Ausnahme gibt es?

Wenn Sie Pendler sind und lediglich am Wochenende bei Ihrer Familie wohnen, so verbringen Sie ja eigentlich die meiste Zeit an Ihrem Arbeitsplatz (Zweitwohnsitz). So könnte man meinen, der Arbeitsplatz wäre der Hauptwohnsitz. Dem ist jedoch nicht so, da Ihr Lebensmittelpunkt sich bei Ihrer Familie am Wochenende abspielt.

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