Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist jeder dazu verpflichtet, während der Fahrt den Sicherheitsgurt anzulegen. Dies gilt für alle Personen in einem Fahrzeug. Doch wer ist von dieser Regelung ausgenommen und was muss man beachten? Das erfahren Sie in diesem Artikel!

Welche Ausnahmen gibt es beim Anschnallen?

Wenn man nach der Vorschrift geht, dann müssen Sie und Ihre Mitfahrer beim Fahren stets angeschnallt sein. Da es bei jeder Regel aber auch Ausnahmen gibt, haben wir Ihnen diese hier aufgelistet:

  1. Befinden Sie sich auf einem Parkplatz und fahren lediglich mit Schrittgeschwindigkeit, dann sind Sie von der Anschnallpflicht nicht betroffen. Das gleiche gilt für das Fahren im Rückwärtsgang, jedoch nicht mehr, wenn Sie auf einer Autobahn unterwegs sind. Auf der Autobahn müssen Sie immer angeschnallt sein.
  2. Arbeiten Sie bei einem Pflegedienst oder Versandunternehmen, so sind Sie bei dem sogenannten „Haus-zu-Haus-Verkehr“ durch das ständige Aussteigen von der Anschnallpflicht befreit.
  3. In einem öffentlichen Bus gilt die Pflicht zum Anschnallen ebenfalls nicht.
  4. Auf einer längeren Fahrt mit einem Reisebus sind Sie jedoch dazu verpflichtet, einen Sicherheitsgurt anzulegen.

Welche weiteren Ausnahmen gibt es?

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Gurt anlegen dürfen, sind als Ausnahme ebenfalls nicht von der Anschnallpflicht betroffen. Dies gilt auch für Menschen, die kleiner als 1,50 m sind. Sich aus einem gesundheitlichen Grund von der Anschnallpflicht befreien zu lassen geht jedoch nur, wenn Sie vorher einen Antrag gestellt haben und dieser auch genehmigt wurde.