Wann Man eine Baugenehmigung braucht, wird von der Landesbauordnung in dem jeweiligen Bundesland bestimmt. Dies dient zu der Sicherheit des Nachbarn und natürlich auch Ihnen. Es soll jedem bewusst sein, was nicht erlaubt ist oder auch was man darf.
Die Landesbauordnung der Bundesländer regelt somit die Errichtung oder auch die Änderung des Bauvorhabens. Es gibt also keine gewissen Vorgaben, wann Sie eine Genehmigung benötigen. Im Gesetz werden die viele Einzelfälle geregelt. Baugenehmigungspflichtig sind jedoch, Bauvorhaben welche die Interessen von den jeweiligen Nachbarn gekränkt werden oder auch jedes größeres Gebäude welches, gewisse statische Anforderungen stellt pflichtig.
Bauvoranfrage – Situation Klären
Wenn Sie es einfach haben möchten, sollten Sie am besten bei dem örtlichen Bauamt vorbei gehen und dort ohne weiteres nachfragen, ob man für das jeweilige Bauvorhaben eine Baugenehmigung braucht. So werden Sie eine genaue Antwort erhalten, wenn Sie Ihr Bauplan detailliert schildern.
Eine förmliche Bauvoranfrage können Sie auch stellen. Mit dieser können Sie im Zweifelsfall die jeweilige Zulässigkeit abklären. Die Ausarbeitung eines Baugesuchs, welches sehr kostspielig ist, sparen Sie hierbei.
Es sind zahlreiche Genehmigungsverfahren möglich. Von der Freistellung für Wohngebäude in geringer oder in mittlerer Höhe mit dem vereinfachten Verfahren bis zu dem Baugenehmigungsverfahren welches althergebracht ist.
Die Baubehörde entscheidet beim bestimmten Nutzungszweck
Der Nutzungszweck ist sehr wichtig. So macht es ein unterschied ob Sie eine Garage, ein Gartenhaus oder auch ein Wohnhaus einrichten möchten. Bei den Gartenhäusern ist die Angabe wichtig, ob sich dort Personen aufhalten werden oder Sie dort nur Fahrräder abstellen möchten. Die Grundfläche und auch der Rauminhalt spielen auch eine große Rolle, ob Man eine Baugenehmigung benötigt oder nicht.
Die Lage Ihres Grundstückes ist auch ein entscheidender Faktor. Wenn Sie die Interessen Ihres Nachbarn berühren, sollten Sie es mit diesem vorab besprochen haben. Es kommt auch drauf an, ob sich Ihr Grundstück im Außenbereich, Innenbereich und auch im Geltungsbereich in einem Bebauungsplan befindet.
Keine Baugenehmigung bis 30m³ notwendig
Ist das Gebäude ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich ausgestattet und beträgt den Rauminhalt von 30m³, so sollten Sie davon ausgehen, dass es genehmigungsfrei sein wird. Wenn Sie jedoch im Außenbereich ein Gartenhaus errichten möchten, sollten Sie davon ausgehen, dass Sie eine Genehmigungspflicht benötigen werden.
Sie sollten nicht desto Trotz auf einen bestehenden Bebauungsplan Rücksicht nehmen, wenn Sie für Ihr Bauvorhaben keine Genehmigung benötigen. Bei der Stadtverwaltung erfahren Sie auch, ob für Ihr Gebiet ein Bebauungsplan vorhanden ist.
Bei Wintergärten und auch Gewächshäuser sollten Sie aufpassen, denn diese sind fast immer Baugenehmigungspflichtig. Für Terrassenüberdachungen, Garagen und Carports gilt das gleiche. Als Baugenehmigungsfrei gelten unter anderem auch Kleintierställe, wegen Ihrer Nutzungsart und den bis zu 5m² umbauten Raum.
Planungssicherheit darf beim Bau nicht fehlen
Behalten Sie immer im Hinterkopf, dass Sie bei einem nicht genehmigten Bau, von der Bauordnungsbehörde aufgefordert werden können, das Erbaute auf Ihren eigenen Kosten abzureisen.
So ist es günstiger, vorab abgeklärt zu haben, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen oder nicht. Sie können aber auch sich von einen Architekten beraten lassen.