Wenn Sie ein Abonnement bei der Zeitschrift Fit for Fun abgeschlossen haben und dieses beenden möchten, dann müssen Sie bei der Kündigung auf einige Punkte achten. Halten Sie beispielsweise die Kündigungsfrist nicht ein, so verlängert sich das Abo automatisch. Auch müssen Sie eine bestimmte Form einhalten. Falls Sie in Österreich wohnen und dort die Zeitschrift abonnieren, dann haben Sie weitere Dinge zu beachten. Wie Sie Ihr Abonnement bei Fit for Fun richtig kündigen, erfahren Sie hier.

Kündigung bei Fit for Fun – das müssen Sie beachten

  1. Damit sich Ihr Abonnement nicht in ein unbefristetes umwandelt, müssen Sie es in jedem Fall vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.
  2. Es reicht aus, wenn Sie als Kündigung ein formloses Schreiben verwenden, welches Sie dann auf unterschiedliche Weise an den Verlag übersenden. Möchten Sie die Kündigung per Post schicken, dann nutzen Sie diese Adresse: FIT FOR FUN Verlag, Postfach 300, 77649 Offenburg. Um die Kündigung per E-Mail zu versenden können Sie diese E-Mail Adresse nutzen: [email protected].
  3. In jedem Fall sollten Sie die Kündigungsfrist einhalten, damit Ihre Kündigung auch vom Verlag akzeptiert wird. Diese beträgt bei Fit for Fun 6 Wochen. Versäumen Sie diese, dann verlängert sich der Vertrag automatisch.
  4. Beachten Sie , dass bei einem über einen Drittanbieter abgeschlossenen Abo möglicherweise andere Konditionen zur Kündigung gelten. Welche Bedingungen Sie dort einhalten müssen, können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.
  5. Ist es noch nicht länger als 14 Tage her, seit Sie die Zeitschrift abonniert haben, dann können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Hierzu finden Sie auf der Internetseite von Fit for Fun ein Widerrufsformular zum downloaden.
Tipp:  Zeitungsabo kündigen: so geht es bei der Rheinischen Post

Fit for Fun in Österreich – so gelingt die Kündigung des Abos

Sind Sie Abonnent aus Österreich, dann gilt für Sie die gleiche Frist, wie für Abonnenten aus Deutschland. Innerhalb von sechs Wochen können Sie kündigen, damit sich der Vertrag nicht verlängert. Jedoch erhalten Sie von dem Verlag vor dem Kündigungstermin eine Nachricht, in welcher Sie auf Ihre Rechte hingewiesen werden. Haben Sie die Kündigungsfrist versäumt, dann können Sie nach dem Verpflichtungszeitraum immer zur nächsten Ausgabe kündigen.