Ist das alte Gerät nicht mehr zeitgemäß, dann muss auch der Vertrag verschwinden, der das Handy oder Smartphone bindet. Nur leider ist das selten so leicht, wie sich das anhört. Wie bei vielen Verträgen können Sie auch hier in einige Fallen tappen und nicht alle davon sind hausgemacht.
Fristgerechte Kündigung – Es sollt einfach sein
Wenn Sie Ihren alten Vertrag fristgerecht kündigen wollen, dann haben Sie es einfach. Eigentlich. In Wahrheit lauern auch hier viele Probleme auf Sie. Einige davon entstehen meist durch Unwissenheit, bei anderen handelt es sich um klare Fallen des Anbieters.
Für eine fristgerechte Kündigung müssen Sie die Kündigung mindestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages einreichen. Problem: Oft zählt der Anbieter erst ab dem Tage des Eingangs der Kündigung. Liegt der außerhalb der 3 Monats-Frist, dann gilt die Kündigung als nicht vertragsgemäß und der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate. Schicken Sie daher die Kündigung niemals auf den letzten Drücker!
Benutzen Sie für das Kündigungsschreiben immer die schriftliche Form. Auch wenn der Vertrag es nicht vorschreibt, so können sich die Anbieter weigern eine mündliche Absprache oder eine E-Mail zu akzeptieren. Schicken Sie die Kündigung am besten per Einschreiben und bestehen Sie auf eine Rückantwort. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite.
In ein gutes Kündigungsschreiben gehören immer:
- Der Satz „Ich möchte den laufen Vertrag XYZ bei Ihnen kündigen“
- Aktuelles Datum
- Name und Telefonnummer von Ihnen
- Unterschrift (Sehr wichtig!)
- Vertrag vorzeitig kündigen – Nur in Ausnahmefällen
Sie wollen nicht warten, bis Ihr Vertrag ausläuft? Dann haben Sie schlechte Karten. Denn die vorzeitige Kündigung eines Vertrags ist nur in besonderen Fällen möglich.
Eine dieser Möglichkeiten ist Ihr Tod. Sollte der Vertragsunterzeichner versterben, dann nehmen viele Anbieter Vertrag wieder zurück, schon aus Kulanz. Allerdings muss hier die Sterbeurkunde als Kopie beigelegt werden.
Befinden Sie sich im Ausland und finden Ihre Preise zu teuer, können Sie mit dem Anbieter über eine vorübergehende Stilllegung ihres Vertrages verhandeln. Er läuft dann wie gewohnt weiter, wenn Sie wieder aus dem Urlaub oder von der Geschäftsreise zurückkehren. Das gleiche gilt, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung längere Zeit Ihr Mobilgerät nicht nutzen können. Hier benötigen Sie aber ein ärztliches Attest. Und solche Fälle sind meist reines Kulanzverhalten.
Sollte Ihr Gerät kaputt sein und Sie wollen deshalb den Vertrag kündigen, wird man zuerst versuchen, Ihnen ein anderes Handy anzubieten, um den Vertrag weiterlaufen zu lassen. Sollten Sie dagegen sein, können Sie auf die vorzeitige Auflösung Ihres Vertrages bestehen.
Wollen Sie den Vertrag jedoch nur lösen, weil Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, wäre ein Tarifwechsel die bessere Lösung.
Ähnlich der fristgerechten Kündigung sollten Sie das Schreiben aufsetzen und es ebenfalls per Einschreiben abschicken.
Mitnahme der Handynummer
Viele, die ihren alten Vertrag aufgeben, wollen trotzdem ihre alte Nummer behalten. Das ist an sich sehr leicht. Sie müssen dazu lediglich den neuen Vertrag innerhalb der noch laufenden Frist des alten Vertrages abschließen. Dann können Sie bei Ihrem neuen Anbieter den Antrag auf Übernahme der alten Nummer stellen. Das kostet Sie eine Gebühr von 20-30 Euro. Im Gegenzug belohnt Sie Ihr neuer Anbieter oft mit einem Aufladebonus von 5-25 Euro.