Die Versicherungsgesellschaft AXA gibt es in 64 Ländern auf der ganzen Welt. Versichern können Sie sich bei der AXA als Privatperson aber auch als Unternehmen. Wenn Sie eine Krankenversicherung bei der Aktiengesellschaft haben, dann sehen Sie hier, wie Sie diese kündigen können.

So gelingt die Kündigung bei AXA

  • Um Ihre Krankenversicherung bei der AXA zu kündigen, können Sie einen wichtigen Grund angeben. Ein solcher liegt beispielsweise bei einer Beitragsanpassung vor.
  • Nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie bereits eine neue Krankenversicherung gefunden haben, ist eine Kündigung möglich. Das ist deshalb so, weil Sie in Deutschland dazu verpflichtet sind, eine Krankenversicherung zu besitzen.
  • Den Wechsel den Tarifs für Ihre Krankenversicherung sollten Sie sich im Vorhinein gut überlegen und alle inkludierten Leistungen prüfen.

Kündigung der Krankenversicherung bei AXA – ordentlich oder außerordentlich?

  1. Eine ordentliche Kündigung ist bei der AXA zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Sehen Sie hierzu in Ihren Unterlagen nach, wann Ihr Vertrag endet.
  2. Eine außerordentliche Kündigung können Sie bei der AXA binnen 2 Monaten einreichen. Diese erfordert die Angabe eines wichtigen Grundes. Das kann wie bereits oben im Text erwähnt eine Erhöhung des Beitrages sein.
  3. Unabhängig davon, ob Sie eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung anfertigen, sollten Sie Ihre persönlichen Daten und Ihre Versicherungsnummer in das Anschreiben aufnehmen. Bitten Sie zudem um eine Bestätigung Ihrer Kündigung bei der AXA. Die Kündigung können Sie auf dem Postweg oder per Fax übersenden.
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