Wenn Sie nicht länger bei der HanseMerkur krankenversichert sein möchten, dann können Sie dort kündigen. Hierzu haben Sie mehrere Möglichkeiten. Wir erklären Ihnen nachfolgend, welche Fristen Sie beachten müssen, was die Kündigung beinhalten sollte und was Sie tun können, wenn die Beiträge erhöht werden.

Diese Fristen müssen Sie bei HanseMerkur beachten

Wollen Sie von der HanseMerkur zu einer anderen Versicherung wechseln, die besser Konditionen anbietet, dann ist das Ihr gutes Recht. Kündigen können Sie mit einer dreimonatigen Frist immer zum Ende eines Versicherungsjahres. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie sogar ein Sonderkündigungsrecht. Hierbei beträgt die Frist zur Kündigung 2 Monate ab dem Tag, an welchem Sie das Schreiben von Ihrer Versicherung erhalten.

HanseMerkur – so gelingt die Kündigung der Krankenversicherung

  1. Haben Sie den Entschluss gefasst, die Krankenversicherung bei HanseMerkur kündigen zu wollen, dann nutzen Sie am einfachsten eine Vorlage aus dem Internet. Dies spart Zeit, da Sie nur noch Ihre Daten eintragen müssen. Natürlich können Sie auch ein eigenes Kündigungsschreiben erstellen. Dieses sollte in jedem Fall Ihren Namen, Anschrift und Ihre Versicherungsnummer beinhalten.
  2. Schnell und einfach versendet ist die Kündigung per E-Mail an die E-Mail Adresse von HanseMerkur: [email protected]
  3. Auch per Fax können Sie das Schreiben an die Versicherung übermitteln. Nutzen Sie hierzu diese Nummer: 040/41193257.
  4. Wenn Sie die Kündigung lieber postalisch übersenden möchten dann tun Sie dies am besten als Einschreiben. So bekommen Sie auch eine Eingangsbestätigung. Schicken Sie das Schreiben an diese Anschrift: HanseMerkur Krankenversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20352 Hamburg.
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