Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihren Job kündigen möchten, dann gelten für Sie die gleichen Bestimmungen wie für den Arbeitgeber. Ihre Kündigung müssen Sie in jedem Fall schriftlich einreichen und auf alle wichtigen Punkte achten. Was Sie bei der Kündigung nicht vergessen dürfen, lesen Sie in diesem Artikel.

Das müssen Sie bei der Kündigung beachten

Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben welches folgende Angaben enthält:

  1. Die Anschrift des Arbeitgebers und Ihre eigene.
  2. Das Datum des Tages, an dem Sie die Kündigung verfassen. So können Sie im Bestreitensfall auf die eingehaltene Kündigungsfrist aufmerksam machen.
  3. Die Betreffzeile, welche auf jeden Fall das Wort “Kündigung” enthält.
  4. Das exakte Datum zu welchem Sie kündigen möchten oder die Formulierung “zum nächsten möglichen Zeitpunkt”. Ihre Frist zur Kündigung beträgt laut Gesetz 4 Wochen und ist zum 15. oder zum Ende eines Monats möglich.
  5. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, dann haben Sie das Recht mit Einhaltung einer Frist von lediglich 2 Wochen zu kündigen.
  6. Um sicherzugehen können Sie die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses und einer Kündigungsbestätigung verlangen. Meist erhalten Sie diese Dokumente ohnehin vom Arbeitgeber, so haben Sie jedoch einen schriftlichen Beweis für die Anforderung.

Darf ich fristlos beim Arbeitgeber kündigen?

Selbstverständlich können auch Sie als Arbeitnehmer Ihren Arbeitsvertrag fristlos kündigen. Um jedoch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber im Vorfeld eine schriftliche Abmahnung zuleiten. Zur fristlosen Kündigung müssen Sie einen wichtigen Grund angeben. Dieser liegt vor bei:

  1. Nichteinhalten von Arbeitsschutzbestimmungen.
  2. Nichtzahlung oder lediglich Teilzahlung des Lohns.
  3. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
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