Sie möchten eine Schufa-Auskunft beantragen, wissen aber nicht, woher Sie diese bekommen? Im Internet steht ein eigenes Portal zur Verfügung, das Ihnen eine diesbezügliche Auskunft erteilt. Im folgenden Text erhalten Sie eine Anleitung, wie Sie eine kostenlose Schufa-Auskunft beantragen können.
Ist die Schufa-Auskunft kostenlos?
Die Homepage meineschufa ermöglicht Ihnen, dass Sie eine kostenlose Auskunft über Ihre Schufa erhalten. Diese gebührenfreie Auskunft ist auch im Gesetz – unter § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes – geregelt. Eine dementsprechende Information sollte einmal im Jahr angefordert werden. Das garantiert Ihnen, dass Sie am neuesten Stand sind. Es ist von Vorteil, wenn Sie über Ihre Daten Bescheid wissen; natürlich nicht nur dann, wenn Sie eine Finanzierung abschließen. Viele Vermieter verlangen von Ihnen auch eine Schufa-Auskunft, wenn diese wissen oder bemerkt haben, dass Sie eventuell Restschulden bei einem anderen Vermieter haben. Andere hingegen lassen sich die Schufa-Auskunft aus purer Sicherheit vorlegen. Damit Sie hier eine Auskunft erteilen können, ist es ratsam, das kostenlose Portal meineschufa zu nutzen.
Eine Anleitung, wie Sie eine kostenlose Schufa-Auskunft beantragen können
Zuerst besuchen Sie, mit einem Browser Ihrer Wahl (Internet Explorer, Mozilla Firefox oder auch Google Chrome) die Homepage www.meineschufa.de. Unter dieser Adresse können Sie eine kostenlose Anforderung ihrer Schufa-Daten einholen. Auf der Homepage finden Sie den Button “Auskünfte”. Dieser ist im Browserfenster links oben zu sehen (neben “Service” und “Wissenswertes”). Klicken Sie auf den Button und scrollen Sie sodann nach unten. Hier finden Sie den Punkt “Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz”. Dieser Paragraph regelt die allgemeine Schufa-Auskunft. Die Homepage beschreibt den Punkt folgendermaßen, dass Sie hier einen Einblick über Daten erhalten, wissen, woher diese kommen und vom diese weitergeleitet wurden. Ebenfalls verweist die Homepage darauf, dass die Schufa-Auskunft nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Danach klicken Sie auf den gelben Button (Infos und Bestellung).
Die “Datenübersicht nach § 34 BDSG ist ein kostenloser Service
Es erscheint eine neue Kategorie. Hier wählen Sie den Punkt “Datenübersicht nach § 34 BDSG” und klicken Sie danach auf “jetzt bestellen”. Unter dem Punkt “Datenübersicht nach § 34 BDSG” erhalten Sie die Produktbereiterstellung in Papierform – für diesen Service fallen keine Kosten an. Es gibt auch die Möglichkeit der online Schufa-Auskunft. Diese enthält eine Online-Bereitstellung, einen online abrufbaren Tagesstand, einen mobilen Zugriff sowie auch die Möglichkeit, Hinweise und Fragen direkt online zu stellen. Mit der Online-Abfrage haben Sie auch die Möglichkeit, dass sie Informationen über die Speicherfrist erhalten. Die Auskunftserteilung ist unbefristet; die Online-Bereitstellung der Schufa-Auskunft ist jedoch kostenpflichtig und beträgt einmalig 18,50 Euro. Nachdem Sie sich für die kostenlose Auskunft nach § 34 BDSG entschieden haben, wählen Sie sodann die gewünschte Sprache aus. Hier stehen Ihnen unter anderem Englisch, Deutsch sowie Türkisch zur Verfügung. Das Bestellformular öffnet sich in der von Ihnen gewählten Sprache.
Die letzten Schritte
Danach erstellt die Webseite ein eigenes PDF-Dokument. Sie müssen das PDF-Dokument vollständig ausfüllen und danach ausdrucken. Das Formular senden Sie an die SCHUFA Holding AG in 44725 Bochum, Postfach 10 25 66. Damit Ihr Anliegen bearbeitet werden kann, müssen Sie eine Kopie des Personalausweises (wichtig: Vorderseite und Rückseite kopieren) beilegen. Ebenfalls muss Sie eine aktuelle Meldebescheinigung zum Antrag beigelegt werden. Ein weiterer Tipp: Kreuzen Sie nicht das Kästchen neben “Bestellung Bonitätsauskunft” an. Dieser Service kostet 24,95 Euro. Die Erstellung der Auskunft dauert in etwa vierzehn Tage. Danach erhalten Sie die Schufa-Auskunft mittels dem Postweg zugestellt.
Das Fazit
Die online Schufa-Auskunft ist eine einfache Möglichkeit, wie Sie schnell und ohne finanziellen Aufwand einen Einblick bekommen. Diesen Service sollten Sie einmal im Jahr nutzen. Des Weiteren benötigt man hin und wieder eine Schufa-Auskunft für Finanzierungen oder auch für den Wohnungsvermieter bei der Wohnungssuche. Dank der einfachen Gestaltung und Bedienung der Homepage, stellt dies jedoch keine gröberen Probleme dar.