Wenn sich mehrere Personen zu einer Gesellschaft zusammenschließen oder man ein Unternehmen gründet, dann benötigt man eine Rechtsform. Hier gibt es viele Möglichkeiten. Beispielweise eignet sich eine OHG, also eine offene Handelsgesellschaft. Was genau eine OHG ist und wodurch sie sich auszeichnet, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die Merkmale einer OHG
- Die OHG wird nicht zu den juristischen Personen gezählt, sondern zu den Personengesellschaften.
- Träger von Rechten und Pflichten sind Rechtssubjekte. Dies sind natürliche sowie juristische Personen. Um eine OHG zu gründen können, müssen sich mindestens zwei Rechtssubjekte zusammen schließen.
- Das geltende Recht für eine OHG ist das Gesellschaftsrecht. Dass eine offene Handelsgesellschaft auf einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) basiert, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Bezeichnung OHG wird gerne von Handelsunternehmen verwendet. Neben den Richtlinien der GbR sind vor allem die Vorschriften aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) für die OHG von Bedeutung.
- Eine offene Handelsgesellschaft ist für Banken sehr kreditwürdig, da alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haften. So wird auch das Privatvermögen zur Haftung herangezogen.
OHG gründen – so geht es
- Zunächst sollten Sie sich überlegen, von welcher Art Ihr Unternehmen sein soll. Hier kann es sich beispielsweise um einen Shop auf der Plattform Amazon handeln.
- Da Sie mindestens zwei Rechtssubjekte zur Gründung einer OHG sein müssen, sollten Sie sich einen Geschäftspartner suchen.
- Mit Ihrem Partner schließen Sie nun einen Gesellschaftsvertrag, lassen Ihre OHG ins Handelsregister eintragen und melden diese beim Gewerbe- und Finanzamt an.
- Sie benötigen zur Gründung kein Stammkapital. Jedoch legen Sie und Ihr Partner jeweils Ihre Stammeinlage fest.
Vor – und Nachteil einer offenen Handelsgesellschaft
Vorteil: Der Vorteil einer OHG besteht darin, dass Sie schnell und unkompliziert eine Gesellschaft gründen können, ohne ein Stammkapital vorweisen zu müssen. Zudem sind Sie und Ihr Partner als Gesellschafter gleichberechtigt.
Nachteil: Der Nachteil bei einer offenen Handelsgesellschaft ist die persönliche und unbeschränkte Haftung. Sie müssen im Haftungsfall also zur Not auch Ihr Privatvermögen mit einbringen.