Wenn Sie einen Reisepass beantragen, dann werden Sie in jedem Fall einen Fingerabdruck abgeben müssen. Nur mit dem Fingerabdruck ist die eindeutige Identifizierung Ihrer Person gesichert. Seit dem Jahr 2017 müssen nun neben einem biometrischen Passbild auch die Abdrücke Ihrer Zeigefinger im Reisepass hinterlegt sein. Alles rund um das Thema Fingerabdruck im Reisepass erfahren Sie in diesem Artikel.
Fingerabdruck im Reisepass – jetzt ist es Pflicht
Beim Beantragen Ihres Reisepasses sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Fingerabdrücke aufnehmen zu lassen. Das Bürgeramt wird diese mithilfe eines Fingerabdrucksensors nehmen und im Pass hinterlegen. Als Finger dienen hierbei beide Zeigefinger. Sie können sich auch weigern, Ihre Fingerabdrücke aufnehmen zu lassen. Dann werden Sie jedoch keinen Reisepass erhalten.
- Seit dem 01.11.2007 sind Sie dazu verpflichtet, für Ihren Reisepass Fingerabdrücke nehmen zu lassen.
- Zunächst führte die Fingerabdruck-Pflicht unter Datenschützern zu Diskussionen. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch entscheiden, dass es erlaubt ist, die Fingerabdrücke für Reisepässe zu speichern.
- Ausgenommen von der Fingerabdruck-Pflicht sind lediglich Kinder bis zur Vollendung ihres 6. Lebensjahres. Diese müssen keinen Fingerabdruck für den Reisepass abgeben.
- Auch diskutiert die EU-Kommission zurzeit darüber, diese Pflicht auch für den Personalausweis einzuführen. Bisher ist die Abgabe der Fingerabdrücke jedoch beim Personalausweis freiwillig.
Was gilt es noch zu beachten beim Reisepass?
Da es für Sicherheitsbehörden wichtig ist, Sie an einem aktuellen Foto identifizieren zu können, müssen Sie in Ihren deutschen Ausweisdokumenten seit dem Jahr 2004 ein biometrisches Passbild haben. Dieses dient der besseren Möglichkeit zur Identifizierung und somit der Sicherheit.