Wenn Sie ein Zeitungs-Abo bei den Ruhr Nachrichten abgeschlossen haben, aber nicht mehr lesen möchten, dann können Sie dieses ganz einfach und schnell kündigen. Hierzu muss jedoch die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen sein. Wie Sie Ihr Abo kündigen können und was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

Abo kündigen bei Ruhr Nachrichten – so klappt es

  1. Zum kündigen der Ruhr Nachrichten müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten. Diese beträgt bei der Zeitung 3 Monate. Wenn Ihr Abo eine Mindestlaufzeit beinhaltet, dann können Sie erst nach Ablauf dieser Zeit eine Kündigung einreichen.
  2. Bei nicht rechtzeitiger Kündigung Ihres Abonnements verlängert sich dieses automatisch und Sie müssen erneut kündigen.
  3. Eine Kündigung entfällt, wenn Sie ein befristetes Abo abgeschlossen haben. Hier endet das Abo automatisch am letzten Tag der Bezugszeit.
  4. Um die Zuordnung Ihrer Kündigung sicherzustellen, sollten Sie in jedem Fall Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Kundennummer im Schreiben mit angeben.
  5. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am 5. Tag des letzten Monats im Quartal beim Verlag eingetroffen sein.

Auf diese Weise können Sie bei Ruhr Nachrichten kündigen

  1. Sie können die Ruhr Nachrichten am schnellsten per Fax (023190598707) oder per E-Mail kündigen. Nutzen Sie hierfür diese Mail Adresse: [email protected].
  2. Auch per Post können Sie Ihre Kündigung versenden, nämlich an folgende Anschrift: Ruhr-Nachrichten Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG, Westenhellweg 86 – 88, 44137 Dortmund.
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