In der heutigen Zeit, wo Einbrüche immer mehr zunehmen, möchten sich Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer zuverlässig schützen. Viele Menschen installieren aus diesem Grund eine Überwachungskamera an ihrem Haus oder in der Wohnung. Denken auch Sie darüber nach, sich eine solche Kamera zu kaufen, um möglichen Einbruch oder eine Sachbeschädigung aufzuzeichnen, dann sollten Sie einiges beachten. Bei einer solchen Kamera ist es wichtig, auf die Rechtslage zu achten, damit Sie wissen, was erlaubt ist und was verboten. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die gültige Rechtslage.

Nutzung von Überwachungskameras am eigenen Haus – so ist die Rechtslage

Haben Sie vor, eine Überwachungskamera an Ihrem Haus oder der Wohnung zu installieren, dann sollten Sie sich zuvor über die Rechtslage informieren. Auch zu Schutz vor Diebstahl und Sachbeschädigung gibt es einige Regeln zu beachten. Es ist grundsätzlich erlaubt, dass Sie eine Kamera zur Überwachung des Eigenheims anbringen. Diese darf jedoch ausschließlich auf Ihren eigenen Grund ausgerichtet sein. Dies bedeutet Folgendes:

  1. Die angebrachte Überwachungskamera darf in keinem Fall auch das Grundstück des Nachbarn oder gemeinsame Einfahrten und Wege erfassen und aufzeichnen.
  2. Weiterhin ist es verboten, eine Überwachungskamera auf öffentliche Straßen oder Wege hin auszurichten, um diese einzusehen.
  3. Bei Nichtbeachtung der zuvor genannten Regeln begehen Sie einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht Ihrer Nachbarn. In diesem Fall droht Ihnen ein Bußgeld.
  4. Halten Sie sich an die genannten Vorschriften und überwachen lediglich Ihr eigenes Grundstück, so ist es trotzdem sinnvoll, Besucher zu informieren. Teilen Sie diesen mit, dass sie gefilmt werden. Am einfachsten können Sie hierzu ein Schild mit der entsprechenden Aufschrift am Eingang anbringen.
Tipp:  Unterschied zwischen Fahne und Flagge - das sollten Sie wissen

Nutzung von Überwachungskameras im Mehrfamilienhaus – wichtige Hinweise

Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen und eine Überwachungskamera installieren möchten, dann gibt es ebenso Vorschriften, die zu beachten sind. Es ist beispielsweise so, dass weder Ihr Vermieter noch Sie das Recht haben, eine solche Kamera zur Überwachung in einem gemeinsam benutzbaren Bereich zu installieren. Hierzu zählen unter anderem das Treppenhaus und auch der Hauseingang. Weiterhin ist es erlaubt, eine Kamera zur Überwachung innerhalb Ihrer Wohnung oder in einem nur von Ihnen zugänglichen Bereich anzubringen. Dies ist ohne Probleme möglich.