Bei einer Überweisung in der Sparkasse, haben Sie das Recht eine Rückbuchung durchzuführen, um Ihr Geld wiedererhalten zu können. Da es ja hin und wieder mal passieren kann, das man einen Beitrag falsch angewiesen hat.

Rückbuchung bei der Lastschrift

Eine Rückbuchung kann bei der Sparkasse durchgeführt werden, wenn z.B. eine Lastschrift abgebucht worden ist, welche jedoch unberechtigt sein könnte. Zum Glück, ist die Rückbuchung kostenlos. Das abgebuchte Geld wird somit, zurück auf Ihrem Konto gutgeschrieben.

Dazu jedoch müssen Sie nur Ihre Sparkasse aufsuchen. An der Kasse sollte Sie dann eine Beratung ansprechen. Ein Kontoauszug mit der jeweiligen Lastschrift mit welcher die Rückbuchung durchgeführt werden soll, wäre vorteilhaft und Zeit sparend.

Demnach wird der Bankangestellte die Rückbuchung durchführen. Der Betrag wird somit auf Ihr Konto gutgeschrieben. Bis der Betrag jedoch auf das Konto zurück gebucht worden ist, kann es schon paar Tage dauern.

Wenden Sie sich an Ihre Sparkasse

Besitzen Sie das Online Banking, so steht Ihnen eine Alternative der Rückbuchung zur Verfügung. So sehen Sie unter dem Finanzstatus in Ihrer Kontoübersicht, die Lastschrift welche abgebucht worden ist. Die Möglichkeit der Rückbuchung bleibt demnach bestehen. Dazu suchen Sie den abgebuchten Betrag und setzten Sie ein Klick auf „Rückbuchung“.

Bei einer von Ihnen betätigten Überweisung sieht es etwas anders aus. Grundsätzlich wird für diese keine Rückbuchung seitens der Sparkasse ausgeführt, wenn diese bereits durchgeführt worden ist. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, so kann die Sparkasse eine Rückbuchung anordnen. Ist die Überweisung jedoch aus der Sparkasse entkommen, so können Sie es versuchen, bei der Jeweiligen Bank wo die Überweisung ankommen soll, vorzusprechen und die Überweisung nicht ausführen zu lassen. Hat dies jedoch nicht geklappt, so besteht eine Chance, Persönlich mit dem Empfänger in Kontakt zu treten und diesen zu bitten, das Überwiesene Geld zurück zu statten.

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