Eine Steuererklärung muss jeder abgeben, der im Vorjahr mehr als 410 € verdient hat, mehrere Arbeitgeber hatte, Arbeitslosen- oder Elterngeld bekommen hat oder auf seiner Lohnsteuerkarte einen Freibetrag hatte.

Steuererklärung rechtzeitig abgeben – das ist das richtige Datum

Zu welchem Datum Sie Ihre Steuererklärung abgeben müssen, hängt zunächst davon ab, ob Sie diese selbst machen oder machen lassen. Für den Fall, dass Sie die Erklärung selbst machen, gilt der 31. Mai. Wenn ein Steuerberater damit beauftragt wurde, dann gilt der 31. Dezember des selben Jahres.

Doch nicht nur als Arbeitnehmer müssen Sie eine Steuererklärung anfertigen, sondern auch als Selbstständiger, Vermieter oder Rentner. Hierbei ist die Grenze für den Freibetrag bei 17.640 € für verheiratete Personen und bei 8.820 € für Ledige.

Wie kann ich die Frist zur Abgabe verlängern?

Stellen Sie fest, dass Sie es nicht schaffen, Ihre Steuererklärung bis zu dem für Sie geltenden Stichtag fertigzustellen, so können Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung erbitten. Diese müssen Sie jedoch begründen. Eine Fristverlängerung wird Ihnen beispielsweise wegen Krankheit oder einem Umzug gewährt. Die neue Frist zur Abgabe der Erklärung ist dann üblicherweise der 30. September.

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