Zwischen einer Reisewarnung und einem Risikogebiet gibt es einige Unterschiede. Das betrifft insbesondere die Rechte, welche Reisende in dieser Situation haben. In diesem Artikel erfahren Sie, worin sich die beiden Begriffe genau unterscheiden.

Unterschied Reisewarnung und Risikogebiet – das sollten Sie wissen

Es ist keinesfalls egal, ob es sich bei einem Land um eine Reisewarnung oder ein Risikogebiet handelt. Jeder Begriff steht für einen unterschiedlichen Sachverhalt und bringt verschiedene Konsequenzen mit sich, die Sie kennen sollten.

  1. Eine Reisewarnung wird nur vom Auswärtigen Amt ausgesprochen. Hierbei handelt es sich um die Empfehlung an die deutschen Bürger, das betroffene Land oder die Region besser nicht zu besuchen.
  2. Melden die lokalen Auslandsvertretungen entsprechende Informationen, wird eine Reisewarnung für das Land ausgesprochen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Das kann beispielsweise wegen politischen Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen oder terroristischen Gefahren der Fall sein. Ebenso führen grassierende Krankheiten zum Ausspruch einer Reisewarnung.
  3. Das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung deshalb immer dann aus, wenn es für deutsche Reisende in dem jeweiligen Gebiet eine konkrete Bedrohung gibt.
  4. Besteht eine offizielle Reisewarnung, dann haben Sie als Verbraucher das Recht, Pauschalreisen ohne entstehende Kosten zu stornieren. Somit haben Sie die Möglichkeit, bei einer Reisewarnung von Ihrer Reise zurückzutreten.

Was bedeutet der Begriff Risikogebiet?

Neben einer Reisewarnung kann aber auch ein Land zum Risikogebiet erklärt werden. Auch für einzelne Regionen ist das der Fall. Ein Land als Risikogebiet einstufen können das Auswärtige Amt, das Bundesgesundheitsministerium und das Innenministerium.

  1. Bei einem Risikogebiet handelt es sich um ein Land oder eine Region, wo ein erhöhtes Risiko in Bezug auf eine bestimmte Gefahr besteht. Neben Kriegsgebieten können das auch Länder oder Regionen sein, in denen eine Krankheit sehr stark ausgebrochen ist.
  2. Dabei muss für ein Risikogebiet aber keine Reisewarnung ausgesprochen werden. Aus diesem Grund können Sie als Verbraucher bei Reisen in Risikogebiete Ihre Reise nicht kostenfrei stornieren.
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Kommen Sie aus einem Land oder einer Region, die wegen einer dort weit verbreiteten Krankheit wie Covid-19 zum Risikogebiet erklärt wurde, dann müssen Sie nach der Rückkehr sofort in die Quarantäne. Weiterhin müssen Sie sich einem Corona-Test unterziehen und sich beim Gesundheitsamt melden. Das gilt jedoch ausschließlich für Risikogebiete, die ihre Einstufung aufgrund der Coronazahlen in der Pandemie erhalten haben.