Die beiden Steuerklassen unterscheiden sich in dem Freibetrag, welcher bei der Steuerklasse 4 vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen wird. Die Steuerklasse 4 ist zudem für verheiratete Personen gemacht.

So unterscheiden sich die beiden Steuerklassen

  • Wenn Sie ledig sind und keine Kinder haben, dann sind Sie der Steuerklasse 1 zugeordnet. Heiraten Sie nun, dann kommen Sie in die Steuerklasse 4. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein Kind haben oder nicht. Ist das Einkommen Ihres Ehepartners ähnlich wie Ihres, dann sind Sie meist beide in Steuerklasse 4.
  • Die Abzüge sind in beiden Steuerklassen gleich hoch. Ob Sie in 1 oder 4 sind, die Lohnsteuer, Krankenversicherung und der Solidaritätszuschlag sind identisch. Somit haben Sie in der Steuerklasse 4 finanziell gesehen keine Nachteile im Vergleich zur Steuerklasse 1.
  • Das Hauptunterscheidungsmerkmal ist hier der Kinderfreibetrag. Diesen haben Sie nur in Steuerklasse 4, wenn Sie ein Kind haben. Der Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Was ist der Kinderfreibetrag?

Sind Sie als Eltern der Steuerklasse 4 zugeordnet, dann haben Sie Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Möchten Sie diesen nicht nutzen, dann können Sie Kindergeld beantragen. Da der Kinderfreibetrag vom zu versteuernden Einkommen subtrahiert wird, senkt er dieses. Möglicherweise kann es sich jedoch eher für Sie lohnen, Kindergeld zu beziehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein niedriges Einkommen haben. Generell lohnt sich die Geltendmachung des Kinderfreibetrags ab einem Bruttoeinkommen von 30.000 € im Jahr, wenn Sie Ihr Kind alleine erziehen. Bei verheirateten Personen rechnet man mit dem doppelten Betrag.

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