Haben Sie ein Zeitungsabo bei der Westfalenpost, möchten diese aber nicht mehr erhalten? Dann können Sie dort ganz einfach kündigen. Hierbei sollten Sie jedoch beachten, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird und die Kündigung schriftlich erfolgt. Sonst kann es sein, dass diese nicht akzeptiert und Ihr Abo verlängert wird.
So klappt die Kündigung bei Westfalenpost
- In jedem Fall sollten Sie eine schriftliche Kündigung schreiben. Dies ist wichtig, damit die Kündigung rechtmäßig akzeptiert wird. Sofern es nicht vertraglich festgehalten wurde, dass Sie auch mündlich kündigen können, ist dies unzulässig.
- Das Kündigungsschreiben muss zudem alle wichtigen Infos enthalten. Nehmen Sie in das Schreiben Ihren Namen, Ihre Adresse, die Kundennummer und den Kündigungstermin auf. Auch muss die Kündigung mit Ort und Datum versehen und unterschrieben sein.
- Kündigen können Sie die Westfalenpost drei Monate bevor der Vertrag abläuft. Bei Versäumen des Zeitpunkts wird dieser automatisch verlängert und ist dann zum Quartalsende zu kündigen.
- Versenden können Sie die Kündigung per Post, Fax oder E-Mail. Die aktuellen Kontaktdaten entnehmen Sie der Webseite des Verlags. Beachten Sie, dass der Eingang beim Verlag entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist und nicht das Datum, an welchem Sie die Kündigung verfasst haben.
Westfalenpost einfach online kündigen – schnell und einfach
Wenn Sie die Kündigung bei der Westfalenpost nicht auf dem Postweg versenden oder selbst schreiben wollen, dann können Sie auch online kündigen. Das geht bequem über die Webseite Aboalarm. Hier erhalten Sie eine vorgefertigte Kündigung, tragen Ihre Daten ein und versenden diese gegen eine Gebühr von unter 5 € über die Webseite. Auch können Sie das Schreiben ausdrucken und selber verschicken.