Dass ein Gutschein nicht ewig gültig ist, wissen Sie wahrscheinlich. Doch wie lange habe ich Zeit meinen Gutschein einzulösen? Früher war es so, dass ein Gutschein meist nach einem Jahr abgelaufen ist. Heutzutage ist es in manchen Geschäften möglich, auch noch nach 5 Jahren mit dem Gutschein zu bezahlen. Laut dem Gesetz ist es so, dass Gutscheine nicht eine zu kurze Gültigkeitsdauer haben dürfen. Wie lange ein Gutschein gültig ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was kann ich tun, wenn der Gutschein abläuft?

  1. Sofern Ihr Gutschein in nächster Zeit abläuft, können Sie im Geschäft nachfragen, ob Sie die Gültigkeit verlängern lassen können. In der Regel sollte dies problemlos möglich sein, da Sie auch nach Ablauf der Gültigkeit einen Anspruch darauf haben, sich den Geldwert auszahlen zu lassen.
  2. Beachten Sie hierbei jedoch, dass der Händler den ihm entgangenen Gewinn unter Umständen abziehen wird. Im Einzelhandel fallen für die Auszahlung des Gutscheines möglicherweise auch Stornogebühren an.
  3. Die maximale Gültigkeit eines Gutscheines ist von Geschäft zu Geschäft verschieden. In der Regel müssen sich jedoch alle Händler an die gesetzliche Verjährungsfrist halten, die 3 Jahre beträgt.

Gutschein einlösen – wie geht das am besten?

Wenn Sie zu Ihrem Geburtstag oder aus einem anderen Anlass einen Gutschein erhalten, dann können Sie die Gültigkeitsdauer meist darauf erkennen. Auf diese Weise lösen Sie eine Gutschein ein:

  1. Sofern kein Zeitraum auf der Geschenkkarte erkennbar ist, so sollte der Gutschein ewig gültig sein.
  2. Laut Gesetz greift jedoch die dreijährige Verjährungsfrist für unbegrenzte Gutscheine.
  3. Lediglich innerhalb der Verjährungsfrist haben Sie einen Anspruch auf die Auszahlung des Gutscheinwertes.
  4. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in welchem der Gutschein gekauft wurde.
  5. Beachten Sie, dass Gutscheine mit kleinen Beträgen nicht auf mehrere Einkäufe verteilt werden können.
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