Wenn Sie ein Abonnement bei der Rheinischen Post haben, die Zeitung aber nicht mehr lesen oder wechseln wollen, dann können Sie dort einfach kündigen. Das geht per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg. Informieren Sie sich hierzu auf dem Service-Portal der Rheinischen Post über Ihre Vertragskonditionen.
Rheinische Post erfolgreich kündigen
- Um bei der Rheinischen Post rechtswirksam zu kündigen, müssen Sie eine schriftliche Kündigung verfassen. Eine mündliche Kündigung des Abos ist nicht zulässig.
- Achten Sie hierbei unbedingt auf die Kündigungsfrist. Wenn Sie diese nicht einhalten verlängert sich Ihr Abonnement automatisch und Sie müssen wieder kündigen. Bei der Rheinischen Post beträgt die Frist zur Kündigung zwei Monate.
- Haben Sie es nicht geschafft, den Vertrag innerhalb der zwei Monate zu kündigen, dann verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Hier ändert sich nun die Kündigungsfrist und eine erneute Kündigung ist 6 Wochen vor Ende des Quartals möglich.
- Versenden können Sie Ihr Kündigungsschreiben per Post, E-Mail oder Fax. Zum Faxen verwenden Sie diese Nummer: 0211 505-1463. Als E-Mail Adresse nutzen Sie am besten [email protected]. Möchten Sie die Kündigung per Post schicken, dann senden Sie den Brief an diese Adresse: Rheinische Post Verlagsgesellschaft GmbH, Zülpicher Straße 10, 40196 Düsseldorf.
Zeitungsabo per Aboalarm kündigen – so funktioniert es
Wenn Sie nicht selbst eine Kündigung schreiben möchten, dann können Sie die Vorlagen der Seite Aboalarm nutzen. Hier müssen Sie nur noch Ihre persönlichen Daten eintragen und können die Kündigung direkt über das Portal versenden oder ausdrucken und per Post schicken.