Wenn Sie hin und wieder im Internet auf eBay oder anderen Plattformen unterwegs sind, dann haben Sie die oben genannte Abkürzung sicherlich schon einmal gesehen. Kaufen Sie etwas bei einem Verkäufer, der am Ende seiner Bezeichnung die Abkürzung “e.K.” hat, dann handelt es sich hierbei um einen eingetragenen Kaufmann bzw. eine eingetragene Kauffrau.
Diese Abkürzungen für eingetragene Kaufleute gibt es:
- e.K.: Die Abkürzung e.K. kennzeichnet eine natürliche Person, die sich im Handelsregister mit ihrem Gewerbe eingetragen hat.
- e.Kfm.: Bei dieser Abwandlung der vorgenannten Bezeichnung handelt es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Kaufmann.
- e.Kfr.: Kfr. steht in diesem Zusammenhang für Kauffrau. Es handelt sich hierbei also lediglich um eine an das Geschlecht angepasste Bezeichnung.
Wer ist ein Kaufmann?
Ein Kaufmann ist nach dem Gesetz jene natürliche Person, die ein Handelsgewerbe betreibt. Tun Sie dies nicht und verkaufen lediglich privat auf eBay, dann sind Sie auch kein Kaufmann. Wenn Sie als eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau tätig sind, dann müssen Sie sich auch an die Richtlinien des Handelsgesetzbuches halten (HGB). Ob es sich bei Ihrem Gewerbe um ein Handelsgewerbe handelt, kommt auf die Absatzmenge, die Höhe des Betriebsvermögens und den Jahresumsatz an.
Was muss ich als eingetragener Kaufmann beachten?
Im Gegensatz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, welches für alle Personen gilt, gibt es im Handelsgesetzbuch für Kaufleute gesonderte Vorteile aber auch Vorschriften. Beispielsweise müssen Sie als eingetragene Kauffrau oder eingetragener Kaufmann die Geschäftsbücher führen und eine Bilanz erstellen.